Für alle Pächter von Kleingärten im Verantwortungsbereich bzw. in Mitgliedschaft zum Verband der Freunde des Gartens in Mecklenburg – Vorpommern gilt vom Grundsatz her:
Der abgebende Pächter wendet sich an seinen Vorstand, dieser leitet den Antrag an den Verband und wird von dort bearbeitet.
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