Schätzer
Für alle Pächter von Kleingärten im Verantwortungsbereich bzw. in Mitgliedschaft zum Verband der Freunde des Gartens in Mecklenburg – Vorpommern gilt vom Grundsatz her:
Der abgebende Pächter wendet sich an seinen Vorstand, dieser leitet den Antrag an den Verband und wird von dort bearbeitet.
- Durchführung von Schätzungen von Kleingärten
- Hinweise zum Pächterwechsel
- Auftrag zur Schätzung eines Kleingartens
- Einladung des abgebenden Pächters zur Schätzung
