Schätzer

Für alle Pächter von Kleingärten im Verantwortungsbereich bzw. in Mitgliedschaft zum Verband der Freunde des Gartens in Mecklenburg – Vorpommern gilt vom Grundsatz her:

  • Bei Pächterwechsel ist eine Schätzung des Kleingartens durch den abgebenden Pächter in Auftrag zu geben.

 Der abgebende Pächter wendet sich an seinen Vorstand, dieser leitet den Antrag an den Verband und wird von dort bearbeitet.

  • Durchführung von Schätzungen von Kleingärten
  • Hinweise zum Pächterwechsel
  • Auftrag zur Schätzung eines Kleingartens
  • Einladung des abgebenden Pächters zur Schätzung  

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