Kleingärtner, die ihre alte abflusslose Sammelgrube auf Dichtheit prüfen lassen möchten, können weiterhin ihre formlosen Anträge in der Geschäftsstelle hinterlegen.
Diese werden an den Leiter der Dichtheitsprüfer weitergeleitet, der sich dann zur Vereinbarung eines Termins mit den Gartenfreunden in Verbindung setzt. Sie können die formlosen Anträge persönlich in der Geschäftsstelle abgeben.
Sie können den Postweg wählen, Sie können ein Fax schicken oder eine E – Mail.
Bitte vermerken Sie die Anschrift, die Telefon- oder Handynummer oder ihre E – Mail Adresse.
Ansprechpartner Bernd Krüger
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine telefonischen Anträge annehmen können.
Die vereinfachten Dichtheitsprüfungen werden laufend durchgeführt.
Anträge zur Durchführung des vereinfachten Dichtheitsverfahrens können wie bisher weiter gestellt werden.
Wenden Sie sich an die Geschäftsstelle.
Richtlinie zur Überprüfung der kleingärtnerischen Gemeinnützigkeit wurde erweitert,
Seniorengärten (Anlage)
Es gilt:
Zur Erholungsfläche zählen:
Die Drittel-Regelung gilt nicht für Seniorengärten, soweit
Bitte beachten!
Welche Firmen dürfen die Abfuhr des Abwassers abflusslose Sammelgruben übernehmen?
Verantwortungsbereich Zweckverband Kühlung Bad Doberan
Nach Information der zuständigen Behörde, dem Landkreis Rostock, wird mitgeteilt, dass alle Kleingartenvereine, die sich territorial im Zuständigkeitsbereich (auch über die Trinkwasserzulieferungsverträge erkennbar) des Zweckverbandes KÜHLUNG Bad Doberan befinden, folgende Firmen für die Abfuhr ds Abwassers abflusslose Sammelgruben bestätigt haben:
Uni ROKA GmbH
Landgut 7 in 18059 Papendorf / OT Groß Schwaß
Ansprechpartner: Herr Lambrecht
Telefon: (0381) 40 51 70
Norddeutsche Wasser Logistik GmbH
Vielbeckerweg 8b in 23936 Grevesmühlen
Ansprechpartnerin: Frau Trosiener
Telefon: (03881) 75 95 86
Der Zweckverband Kühlung Bad Doberan hat eine weitere Firma zur Abwasserentsorgung zugelassen:
Firma ROKADI GmbH & Co KG
Dorfstraße 15 in 18258 Kambs
Ansprechpartnerin: Frau Kleinow
Telefon: (03844) 81 36 58
www.rokadi.de
Verantwortungsbereich des Warnow – Wasser – und Abwasserverbandes Rostock
Ort Sievershagen
EURAWASSER Nord
Carl – Hopp – Straße 1 in 18069 Rostock
Telefon: (0381) 8 07 22 20
Ist eine Dichtheitsprüfung bei Ersteinbau notwendig? Muss der abflusslose Sammelbehälter auf Dichtheit geprüft werden?
Bitte beachten Sie, dass es unterschiedliche Regelungen der zuständigen Behörden zur Verfahrensweise Dichtheitsprüfungen von abflusslosen Sammelbehältern gibt. Für alle Mitgliedsvereine des Verbandes der Freunde des Gartens in Mecklenburg – Vorpommern e.V. gilt die Festlegung der zuständigen Behörde, hier: Landkreis Rostock als Untere Wasserbehörde, wie folgt:
Landkreis Rostock / Untere Wasserbehörde
Grundsatz: Für den Neueinbau sind nur Abwassersammelbehälter mit DIBt - Zulassunf zu verwenden ...
Behoerde.pdf
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Grundsätzlich ist bei einem Abwassersammelbehälter mit DIBt - Zulassung nach Einbau keine Erstprüfung erforderlich!
Wir weisen an dieser Stelle auf unser Rundschreiben an alle Mitgliedsvereine vom hin. Hier können Sie nachlesen!
Schreiben
Schreiben - Verband der Freunde des Gartens in Mecklenburg - Vorpommern e.V.
Schreiben.pdf
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Angaben über die Abwasserbehandlung
Befindet (n) sich auf Ihrer Parzelle ein Wasseranschluss/Wasseranschlüsse ...
Vordruck.pdf
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Datenübermittlung zur Anpassung oder Umstellung der Abwasserbeseitigung in Kleingärten
Erlass / Verfügung des Ministeriums
Datenübermittlung_im_Zusammenhang_mit_de
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Für weitere Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle.
Anträge zur Durchführung des vereinfachten Dichtheitsverfahrens
können wie bisher weiter gestellt werden. Wenden Sie sich an die Geschäftsstelle.
Richtlinie zur Überprüfung der kleingärtnerischen Gemeinnützigkeit wurde erweitert,
Seniorengärten (Anlage)
Es gilt:
- Mindestens ein Drittel der Gesamtfläche des Gartens ist für die Erzeugung von Gemüse, Obst und Kräutern vorzusehen.
- Ein weiteres Drittel ist dem Anbau von Blumen, Ziergewächsen und Rasen vorbehalten.
- Die Erholungsfläche darf unter der Beachtung der Weggestaltung ein Drittel der Gesamtfläche nicht überschreiten.
Zur Erholungsfläche zählen:
- Lauben mit Terrasse,
- Zierteich (Biotop),
- Kinderspielfläche sowie weitere,
- der Erholung dienende Einrichtungen oder Gegenstände.
Die Drittel-Regelung gilt nicht für Seniorengärten, soweit
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